Mitglied im Bundesverband Deutscher Detektive e.V. (BDD) angeschlossen der
Internationalen Kommission der Detektiv-Verbände (IKD)
Formen des Versicherungsbetruges
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Einer Versicherung werden wichtige Daten zur Erhebung des Versicherungswertes vorenthalten bzw. falsche Angaben gemacht. Hierbei liegt arglistige Täuschung vor.
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Einer Versicherung wird ein Schaden, der nicht eingetreten ist, mit dem Ziel des Erhalts einer Geldleistung gemeldet. Dieses fällt unter Vortäuschung einer Straftat in Tateinheit mit Irreführung der Behörden.
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Ein vorsätzlich herbeigeführtes Schadenereignis wird als Unfall dargestellt (z.B. „Autobumser“). Dies geschieht oft in Tateinheit mit Punkt 4 .
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Der volle Wiederbeschaffungswert wird statt des tatsächlichen Restbuchwertes verlangt.
Durch überhöhte Rückzahlungen verlieren die Versicherer jährlich Geld, das sie für berechtigte Ansprüche nicht mehr ohne Weiteres zur Verfügung haben.
Zwar haben sich Versicherer zu einem Versicherungspool zusammengeschlossen, in dem sie sich gegenseitig rückversichern, jedoch ist die Folge von übermäßigem Versicherungsbetrug, dass die Preise relativ stark steigen.
Hier ist in den meisten Fällen der unberechtigte Leistungsbezug zu beweisen. Viele Versicherungen unterhalten mittlerweile eigene Schadenabteilungen zur Bearbeitung solcher Verdachtsfälle.
Die Kölner Detektei VERITAS unterstützt die Arbeiten und Ermittlungen dieser Abteilungen und hat schon in vielen Fällen dazu beigetragen, hohe Schadenersatzansprüche abzuweisen.


