Mitglied im Bundesverband Deutscher Detektive e.V. (BDD) angeschlossen der
Internationalen Kommission der Detektiv-Verbände (IKD)
In vielen Trennungsfällen hat zumindest einer der Eheleute früher oder später einen neuen Partner. Es stellt sich dann regelmäßig die Frage, ob dies Auswirkungen auf den Ehegattenunterhalt hat.
Eine neue Partnerschaft kann Auswirkungen auf den Unterhaltsanspruch haben, wenn z.B. eine eheähnliche Lebensgemeinschaft vorliegt. Voraussetzung dafür ist, dass die Beziehung nach außen hin für Fremde wie eine Ehe aussieht.
Regelmäßig liegt dieser Tatbestand vor, wenn die Partner zusammen in einer Wohnung leben. Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft kann auch dann vorliegen, wenn die Partner getrennte Wohnungen haben. In einem solchen Fall - wenn also kein Zusammenleben innerhalb derselben Wohnung vorliegt - kommt es auf die näheren Umstände an. Auch ohne gemeinsame Wohnung können die Beziehungen der neuen Partner so eng sein und so einer Ehe ähneln, dass von einer gefestigten Lebensgemeinschaft auszugehen ist. Indizien für eine verfestigte Beziehung können sein: z.B. gemeinsame Urlaube, gemeinsame Teilnahme an Familienfeiern, gemeinsames Auftreten als Paar in einer Todesanzeige.
Liegt in dem oben genannten Sinne eine eheähnliche Gemeinschaft vor, so kann dies sowohl auf Seiten des Unterhaltsberechtigten wie auch auf Seiten des Unterhaltspflichtigen Auswirkungen haben.
Kommt ein Unterhaltspflichtiger seinen Zahlungen nicht nach, sollte auch überprüft werden, ob hier Einkommen bewußt verschwiegen wird.
In diesen Fällen kann die Detektei VERITAS Ihnen bei der Dokumentation von Fehlverhalten behilflich sein. Unsere Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig und sollten mit Ihrem Rechtsbeistand abgesprochen werden.


